Analgesie (Schmerzbekämpfung)

Welches Medikament gegen welche Erkrankung? Und was verträgt der Grey und was nicht?
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Analgesie (Schmerzbekämpfung)

Beitrag von Greyhound-Forum »

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Analgesie (Schmerzbekämpfung)


Dieser Tage zitierte die Seite Wir-sind-Tierarzt eine britische Untersuchung, nach der bei der Kastration von Hengsten 37 Prozent der Patienten keine auch nur annähernd ausreichende Schmerzmedikation bekämen. Für den von mir überblickbaren Kleintierbereich würde ich das nach dem, was ich so zu hören bekomme, auch nicht viel besser einschätzen. Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen gilt es zwischen zwei Arten der Analgesie zu unterscheiden. Die perioperative Schmerzbekämpfung hat dafür Sorge zu tragen, dass der narkotisierte Körper des Patienten möglichst keine Schmerzimpulse wahrnimmt bzw. verarbeiten muss, die postoperative Analgesie soll die für den Patienten zwangsläufig aus der OP entstehenden Folgeschmerzen für eine ausreichend lange Zeit unterdrücken und eine möglichst leidensfreie Erholung gewährleisten.


Für Sie als Besitzer ist eigentlich nur beurteilbar, ob Ihr Tier nach einem Eingriff Schmerzmittel bekommt oder bekommen hat. Was sich während der OP abspielt, entzieht sich ja meist Ihrer Kenntnis. Genau da ist aber in so und so viel Prozent der Fälle der Hund begraben. Es gibt heutzutage Narkosemittel, die den Patienten ganz prima bewusst- und bewegungslos machen, die aber keineswegs für Schmerzfreiheit sorgen. Ist ja egal, werden Sie sagen, er ist ja bewusstlos und bekommt es nicht mit. Das ist falsch! Der Körper an sich bekommt die Schmerzreize sehr wohl mit, auch wenn das Bewusstsein sozusagen abgeschaltet ist. Und er reagiert darauf, und zwar mit Stressmechanismen, und körperlicher Stress ist nun wirklich das Letzte, was man während eines operativen Eingriffes brauchen kann. Dazu kommt noch, dass während der OP verursachte und ungedämpfte Schmerzreize sehr schnell zur Ausbildung eines Schmerzgedächtnisses und damit zu deutlich schlimmeren postoperativen Beschwerden führen können.


Nehmen wir mal ein Beispiel aus dem realen Leben, das dem einen oder anderen Leser sogar aus eigener Erfahrung bekannt sein dürfte. Der intravenös zu verabreichende Wirkstoff Propofol ist sowohl beim Menschen als auch bei Hund, Katze und Kaninchen sehr gut zur sicheren Narkoseeinleitung geeignet. Er führt zu einem schnellen, aber sanften Bewusstseinsverlust. Der Patient kann dann problemlos intubiert werden, was wiederum die Weiterführung der Narkose mit Isofluran (dem in der Tiermedizin häufigsten Narkosegas) ermöglicht. Nun hat man ein Tier vor sich liegen, das augenscheinlich fest schläft. Für die Durchführung eines nicht schmerzhaften Eingriffes (z.B. einer professionelle Zahnreinigung) ist das so auch völlig ausreichend. Aber weder Propofol noch Isofluran haben eine nennenswerte schmerzunterdrückende Wirkung, weshalb ein auf diese Weise narkotisierter Patient keinen Schmerzreizen ausgesetzt werden darf, wie sie durch einen chirurgischen Eingriff oder auch eine Zahnextraktion verursacht werden. Für solche Vorhaben muss entweder ein stark schmerzunterdrückender Wirkstoff hinzugefügt werden, meist Medikamente aus der Gruppe der Morphine, oder eine lokale Schmerzausschaltung (Lokal- bzw. Regionalanästhesie) angestrebt werden. Beide Verfahren können auch - wo immer möglich - ideal miteinander kombiniert werden.


Auch die aus meiner Sicht steinzeitlichen und nur intramuskulär verabreichten Rompun-Ketamin-Narkosen, die nach wie vor in Praxen zum Einsatz kommen, die zum Beispiel Katzen-Kastrationen möglichst billig anbieten möchten, haben aufgrund ihrer nicht gegebenen Steuerbarkeit eigentlich kein für die Routineanästhesie ausreichend sicheres schmerzunterdrückendes Potential. Jeder von uns „alten Hasen“ kann sich noch gut an die Katzen erinnern, die während der OP plötzlich angefangen haben zu stöhnen oder sich gar bewegten. Geht aus heutiger Sicht gar nicht mehr! Was ich damit sagen will: Scheuen Sie sich nicht zu fragen, was für eine Schmerzbekämpfung peri- und postoperativ für Ihr Tier vorgesehen ist. Ich hätte mit dieser Frage nicht das geringste Problem, zumal wir mit der für unsere Kunden seit Jahren gewohnten Herausgabe einer Kopie des Narkoseprotokolls in dieser Beziehung sowieso mit maximal offenen Karten spielen.
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Und zur Disskussion geht es hier:
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