Verschwiegenes TierLeid - Sexueller Missbrauch an Tieren
Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 22:09
Verschwiegenes TierLeid
Sexueller Missbrauch an Tieren
Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:
Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.
Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Entspricht dieses geltende Tierschutzgesetz, das sich allein auf die Beweisbarkeit negativer körperlicher Folgen stützt, tatsächlich einem verantwortungsbewussten Tierschutz?
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/
Sexueller Missbrauch an Tieren
Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:
Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.
Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Entspricht dieses geltende Tierschutzgesetz, das sich allein auf die Beweisbarkeit negativer körperlicher Folgen stützt, tatsächlich einem verantwortungsbewussten Tierschutz?
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/