Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen

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Oval 5

Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen

Beitrag von Oval 5 »

Donnerstag, 25.Februar.2010, 11:42

Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wegen zahlreicher Nachfragen zum Thema "Schwarze Listen" im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Tierschutz-Pferden, Hunden etc.
nachfolgend ein paar Hinweise:

Gerade weil die Existenz solcher Listen unter tierschützerischen
Aspekten absolut wünschenswert ist, sollten alle Beteiligten ein paar
Punkte beherzigen, um sich nicht selbst unnötig der Gefahr rechtlicher
Angriffe auszusetzen.

1. Das Führen von "schwarzen Listen" ist rechtlich ausgesprochen
problematisch. Bereits das Speichern solcher.....................weiter
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Chrisi3506
Beiträge: 3756
Registriert: Di 11. Jan 2011, 23:06

Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen

Beitrag von Chrisi3506 »

Danke fürs einstellen !
Schöne Grüsse Petra

"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"
running gag

Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen

Beitrag von running gag »

im kosmetikbereich gab es deshalb schon vor über 20 jahren sogenannte positivlisten. darauf standen die unternehmen, die kosmetik ohne tierversuche herstellten. wer nicht auf dieser positiv liste war - tja, von dem konnte man ruhigen gewissens annehmen, dass tierversuche gemacht wurden …

sonnige grüsse,
margot
Gelöschter Benutzer 59

Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen

Beitrag von Gelöschter Benutzer 59 »

Wenn ich deinem Link folge und das lese was da so gefragt wurde dreht sich mir der Magen rum.... :o

Was für Deppen sind denn da unterwegs????? AUWEIJA!!!!!!!!!!!!!!! :?
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