"Elektroschockgeräte" für Jagdhunde gefordert
13. September 2011 07:20
Jagdorganisationen wollen sogenannte Teleimpulsgeräten wieder bei Jagdhunden einsetzen dürfen. Tierschützer laufen dagegen Sturm.
Einsatz zum Abrichten ist in Österreich seit 2005 verboten - VetMed-Expertin: "Einsatz tierschutzwidrig"
Wien - Für die einen sind sie tierquälerische Elektroschockgeräte, für die anderen notwendige Hilfsmittel für das Abrichten von Hunden - Teleimpulsgeräte. Seit fünf Jahren sind sie ausnahmslos verboten, einige Jäger fordern jetzt ihre Legalisierung.
"Es wehrt sich ja auch niemand gegen die moderne Knopflochchirurgie und fordert die Rückkehr zu alten Operationstechniken. So muss man auch die Weiterentwicklung beim Teleimpuls anerkennen", so Rudolf Gürtler, Jurist und Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen.
Verhältnismäßige Zulassung gefordert
Eine Veranstaltung mit dem Titel "Tierquälerei durch Tierschutz?" hat die Diskussion über die "Elektroschockgeräte für Tiere" wieder ins Rollen gebracht. Dazu geladen hatten vergangenen Freitag (9. September) die Jagdzeitung St. Hubertus, der Jagdhundetrainer Andreas Gass sowie Gürtler.
Sowohl Gass als auch Gürtler sprachen sich bei der Veranstaltung für den Einsatz von Teleimpulsgeräten aus, die keine Gewebeschäden hinterlassen. Diese sollen für Jagdhunde "ausdrücklich nur durch Spezialisten mit Sachkundenachweis schonend und verhältnismäßig wieder zugelassen werden", erklärte Jurist Gürtler.
Expertin: "Einsatz tierschutzwidrig"
Für Regina Binder, Tierschutzexpertin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, hat das "Verbot von Teleimpulsgeräten einen guten Grund", der Einsatz sei "tierschutzwidrig": "Laut wissenschaftlichen Untersuchungen können auch Niedrigfrequenzgeräte den Tieren Schmerzen und Leiden zufügen", erklärte Binder. Ein Hund könne auch anders ausgebildet werden, man müsse sich davon verabschieden, dass "Hunde wie Maschinen funktionieren".
Ähnlich argumentiert auch die Vier Pfoten-Hundeexpertin Ursula Aigner: Würde das Gerät beim Hund nur ein Kribbeln verursachen, sei es nicht notwendig. "Dann reicht auch ein Pfiff", sagte sie. Auch könne niemand überprüfen, wie genau ein Hund den Impuls spürt.
Auch Erwerb und Besitz verboten
Das Verbot gilt seit Inkrafttretens des neuen Tierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005. Das Gesetz untersagt ausnahmslos die Verwendung von Teleimpulsgeräten, auch ist Erwerb und Besitz dieser Dressurgeräte verboten. Bei diesen Geräten kann der Halter bei Nichtbefolgen eines Befehls oder einem Fehlverhalten des Hundes über das Halsband einen dosierten Impuls abgeben. (APA)
http://derstandard.at/1315006179621/Jag ... -gefordert
"Elektroschockgeräte" für Jagdhunde gefordert
- Chrisi3506
- Beiträge: 3756
- Registriert: Di 11. Jan 2011, 23:06
"Elektroschockgeräte" für Jagdhunde gefordert
Und wieder gehen wir einen riesengrossen Schritt zurück - egal wie gut weiterentwickelt die Geräte schon sind - sie werden immer wieder negativ von Menschen gegen Hunde ausgenützt - Echt eine Schande, wenn das wieder legalisiert wird !!
Schöne Grüsse Petra
"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"
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- Chrisi3506
- Beiträge: 3756
- Registriert: Di 11. Jan 2011, 23:06
Re: "Elektroschockgeräte" für Jagdhunde gefordert
90.000-facher Gesetzesbruch, 90.000-fache Tierquälerei?
Utl.: Elektroreizgeräte haben in der Hundeausbildung nichts verloren! =
Wien (OTS) - Auf Initiative der Jagdzeitschrift "St. Hubertus"
luden vergangenen Freitag in Perchtoldsdorf Teile der Jägerschaft zum
Seminar "Tierquälerei durch Tierschutz?". Kernpunkt war die Forderung
nach Wiederlegalisierung der in Österreich verbotenen
Elektroreizgeräte für die Jagdhundeausbildung.
Es referierten der Jagdhundeausbildner Andreas Gass, DI Dieter
Klein von der Universität Münster sowie der belgische "Hundesportler"
und Hundetrainer Bart Bellon. Alle Drei waren sich einig, dass durch
das Verbot von Elektroreizgeräten die "Distanzkontrolle" von
Jagdhunden kaum mehr möglich wäre, da diese während der Jagd in so
"hohe Trieblage" geraten können, dass sie vor Autos oder Züge laufen
würden. Nach der Logik dieser Vortragenden wäre das gesetzlich
verankerte Verbot dieser elektrischen Fernreizgeräte daher
Tierquälerei.
"Ich begrüße zwar, dass zu dieser Veranstaltung auch
VertreterInnen des Tierschutzes eingeladen waren", sagt Mag.
Alexander Willer vom Wiener Tierschutzverein. "Es ändert aber nichts
daran, dass hier eine Schuldumkehr versucht wird. Nicht das
Tierschutzgesetz sorgt für Tierquälerei, sondern Elektroreizgeräte
tun das. Der Gesetzgeber hat sie nicht grundlos verboten."
"Diese 'Fernsteuerung', egal wie technisch ausgefeilt sie sein mag,
ist Sinnbild einer grundlegend falschen Ausbildungs-Methodik: Das
liegt jenseits jeglicher moderner Lerntheorie. Ein Hund soll nicht
bloß 'funktionieren', er soll Vertrauen zum Menschen aufbauen. Wenn
es ohne Strafreize nicht geht, hat der Ausbildner versagt, nicht der
Hund oder das Gesetz", so Willer.
"Höchst alarmierend ist zudem, dass laut Angabe von einem der
Seminar-Veranstalter immer noch geschätzte 90.000 Elektroreizgeräte
in Österreich im Umlauf sein dürften. Und das obwohl §5 des
Bundestierschutzgesetzes nicht nur die Anwendung, sondern auch
Erwerb, Besitz und In-Verkehr-Bringen verbietet", führt Willer aus.
"Elektroreizgeräte haben am Hund nichts verloren! Österreich hat hier
in Europa gemeinsam mit Deutschland und Wales eine Vorreiterrolle.
Die gilt es zu verteidigen. Eine Wiederzulassung würde den Tierschutz
um Jahrzehnte zurückwerfen, Tür und Tor für Missbrauch öffnen und nur
einigen wenigen Geräteherstellern dienen, die mit großem Werbeaufwand
und elektrisierenden Showdarbietungen ihre Vertreter weltweit auf
Kundenfang schicken".
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... rquaelerei
Schöne Grüsse Petra
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