*aktueller Fall von Tollwut in Frankreich

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*aktueller Fall von Tollwut in Frankreich

Beitrag von Greyhound-Forum »

In FB gesehen:
http://www.wir-sind-tierarzt.de/2015/05 ... rankreich/
(jh) – Frankreich meldet einen Fall von Tollwut beim Hund (21.5.2015): 16 Menschen, die mit dem Hund Kontakt hatten, wurden geimpft, sechs möglicherweise infizierte Kontaktpersonen werden noch gesucht. Der inzwischen tote Bullterrier kam ungeimpft über Ungarn nach Frankreich. Zwischenzeitlich waren die Besitzer auch in Algerien, ohne die Reiseregeln einzuhalten. Dort hat sich der Hund wahrscheinlich infiziert.



Bei der Aufarbeitung des Falles rekonstruierten die französischen Behörden, dass der sechs Monate alte Bullterrier zu jung (also < zwölf Wochen), ungeimpft und nicht gekennzeichnet im Dezember 2014 illegal aus Ungarn nach Frankreich importiert worden war.

Halter und Nachbar gebissen

Vom 21. April bis 7. Mai reisten die Besitzer dann nach Algerien, auch hier ohne die EU-Regeln für den Reiseverkehr mit Hunden einzuhalten. In Algerien lief ihnen der Hund davon, wurde aber wieder gefunden. In der Zeit muss er sich dann wahrscheinlich mit Tollwut infiziert haben (Virustyp Africa 1).
Der Hund starb am 17. Mai. Der Hundehalter und ein Nachbar sollen zuvor von dem kranken Bullterrier gebissen worden sein. Ebenso ein Nachbarshund.

Behörden suchen sechs möglicherweise infizierte Menschen

Nach der Rückkehr aus Afrika hat sich der Hund, so die Erkenntnis der Behörden, seit dem 7. Mai ununterbrochen in Le Chamberon Feugerolles (Loire/ Departement Rhone-Alpes) aufgehalten. Vor Ort wurden – berichtet die französische MetroNews (24.5.2015) – 13 Erwachsene und drei Kinder gegen Tollwut geimpft; sechs weitere Menschen, die sicher Kontakt zu dem Tollwuthund hatten, werden noch gesucht.

Sicherheitszone und Quarantäne

Um eine Ausbreitung der Tollwut zu vermeiden, richteten die Behörden um den letzten Aufenthaltsort des Bullterrier eine Sicherheitszone ein, in der sie andere Hundebewegung verboten haben und auch streunende Katzen einzufangen versuchen.
Potentielle weitere Kontakt-Hunde, die womöglich nicht geimpft waren, werden getötet, soweit sie zu identifizieren sind. Geimpfte Kontakt-Hunde werden für sechs Monate unter klinische Beobachtung gestellt. Frankreich gilt seit 2001 als tollwutfrei. Die letzte Tollwutmeldung (Einzelfall) erfolgte laut OIE im April 2014. Frankreich meldet immer wieder einzelne Tollwutfälle durch illegale Hundeimporte aus oder Reisen nach Nordafrika (Marokko/Algerien). Dort ist die Tollwut endemisch.

Weltweit sterben jährlich noch 59.000 Menschen an Tollwut

Dazu die Diskussion, das ungeimpfte Tiere bzw. Tiere mit keinen nachweislich gültigen Tollwutschutz vom Amtstierarzt zur Einschläferung zum Tierarzt gebracht werden können.
Doch es gibt wohl "Ausnahmen", die möglich WÄREN: allerdings, ich würde mich in Zweifelsfall nicht drauf verlassen, dass man da Zeit hat, dies rechtlich einzufordern.
§ 6 TollwutV
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)

Bundesrecht§ 6 TollwutV



Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort gilt vor der amtlichen Feststellung für seuchenverdächtige Haustiere Folgendes:

1.
Der Besitzer muss alle Haustiere an ihrem jeweiligen Standort so absondern, dass sie nicht mit Haustieren anderer Besitzer sowie mit Menschen in Berührung kommen können.

2.
Verendete oder getötete Haustiere sind so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und dass Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur zu diagnostischen Zwecken oder zur unschädlichen Beseitigung aus dem Betrieb oder von dem sonstigen Standort verbracht werden.

3.
Führt die amtstierärztliche Untersuchung bei einem als seuchenverdächtig gemeldeten Haustier nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so ordnet die zuständige Behörde die behördliche Beobachtung des Tieres an; hierzu ist es sicher einzusperren. Die Beobachtung wird aufgehoben, wenn sich der Verdacht auf Grund amtstierärztlicher Untersuchung als unbegründet erwiesen hat.
https://www.jurion.de/Gesetze/TollwutV/6
Bild
Nur wer einmal seinen Windhund jagen gesehen hat, der weiß, was er an der Leine hat!
Michaela
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