Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters
Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.
Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”
(News-Quelle: Tasso e.V.)
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- JustGalgo
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Schöne Grüsse Petra
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"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"
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Re: Alles über Hund + Recht
Aber Yorkis neigen zum Kläffen und manche schnappen auch (jedenfalls das kleine Biest meiner Mutter).
Sind dann windige auch erlaubt? Die bellen nicht, wollen gar keinen Kontakt zu Menschen und sie riechen nichtmal! (ok ok, die Deers und Wölfe ggf schon)
Aber das Urteil finde ich klasse!!!! ZUmal man sich vorstellen kann, wie es zu dem Prozess kam!
Sind dann windige auch erlaubt? Die bellen nicht, wollen gar keinen Kontakt zu Menschen und sie riechen nichtmal! (ok ok, die Deers und Wölfe ggf schon)
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Liebe Grüße von Nicole und den Galgos Mia, Rabea, Ramon, Johanna, Silver und mit Bond, Kyra und Feline ganz fest im Herzen
"Überall lernt man nur von dem, den man liebt" Johann Wolfgang Goethe
mein blog
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