EU-Tierpass Fragen

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JustGalgo
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EU-Tierpass Fragen

#1 Beitrag von JustGalgo » Fr 14. Mär 2008, 18:21

EU-Tierpass Fragen

1. Ich lebe in der EU. Wo erhalte ich den Heimtierpass?
Sie erhalten ihn bei einem Tierarzt Ihres Heimatlandes. Die nationalen Behörden jedes EU-Landes stellen die Pässe an die Tierärzte aus. Beachten Sie bitte, dass Heimtierpässe nicht von der Europäischen Kommission ausgestellt werden.

2. Für welche Tiere gilt der Pass?

Die neue EU-Regelung gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen EU-Bestimmungen, deshalb gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

3. Wie wird der Heimtierpass gehandhabt?

Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich ist eine gültige Tollwut-Impfung die einzige Voraussetzung für grenzüberschreitende Reisen. Suchen Sie einfach Ihren Tierarzt auf, der Ihr Heimtier impfen und die entsprechenden Daten in den Heimtierpass eintragen wird.

Ein elektronischer Mikrochip (Transponder) ermöglicht die einfache Kennzeichnung der Tiere, um sicherzustellen, dass Tier und Pass zusammengehören. Bis zum 3. Juli 2011 ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung des Tieres zugelassen, außer im Vereinigten Königreich, Irland und Malta, wo der Transponder bereits Pflicht ist. Jungtieren, die noch nicht geimpft werden konnten, kann die Reise auch ohne Impfung nach den von den Mitgliedsstaaten festgelegten Bedingungen gestattet werden. Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine Antikörper-Titration (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden.

Der EU-Heimtierpass ist für die gesamte Lebenszeit des Tieres bestimmt. Bevor der Heimtierbesitzer das Tier auf Reisen mitnimmt, muss er sich versichern, dass die Tollwut-Impfung im Pass noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sie aufgefrischt werden. Es kann sein, dass einige Mitgliedstaaten zur Erleichterung tierärztlicher Untersuchungen zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel andere Impfungen und die Krankengeschichte des Tieres, in den Pass aufnehmen. Diese zusätzlichen Informationen sind jedoch nach EU-Recht nicht vorgeschrieben.

Mit dem EU-Heimtierpass werden tierärztliche Untersuchungen erleichtert, und er wird reisenden Tierbesitzern das Leben leichter machen, da es nur mehr eine einzige, für alle EU-Länder geltende Regelung geben wird (mit einigen vorübergehenden Ausnahmen im Fall des Vereinigten Königreichs, Irlands Maltas und Schwedens).

4. Ich reise aus einem Nicht-EU-Land in einen EU-Mitgliedstaat. Kann ich den Heimtierpass verwenden?

Nein, der Heimtierpass wird grundsätzlich nur für Heimtiere verwendet, die zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hin- und herreisen. Sie können den Heimtierpass jedoch auch verwenden, wenn Sie in eines der Nachbarländer, dessen Tollwutstatus dem der EU entspricht, reisen bzw. aus diesem ausreisen. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Land in die EU ein, gibt es zwei Möglichkeiten :

Entweder: Sie kommen aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage * (genauere Informationen zur Liste dieser Länder finden Sie hier); In diesem Fall können Sie die Veterinärbescheinigung verwenden, die Sie auf der folgenden website unter "Document" finden. Ihr Tierarzt muss die Veterinärbescheinigung entweder auf Englisch ausfüllen oder in der Sprache des Landes, in das Sie reisen. Sollte Ihr Tierarzt nicht über diese Veterinärbescheinigung verfügen, so können Sie diese auf der oben genannten Website als Word-Dokument in der Sprache des EU-Landes, in das Sie reisen, herunterladen

Oder: Sie kommen aus einem Land, das sich nicht unter den in der Fußnote angeführten Ländern befindet, was heißt, dass Tollwut in der Haustierpopulation Ihres Landes möglicherweise endemisch ist. In diesem Fall muss Ihr Heimtier drei Monate vor Verbringung in einen EU-Mitgliedstaat geimpft und einem Test unterzogen werden. Dies gilt nicht für Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich, die eine Quarantäne vorschreiben.

Schließlich wird ein Tier aus einem Mitgliedsstaat, das sich zeitweilig in einem Drittland aufhielt, selbstverständlich auf das Territorium der EU zurückkommen können, wenn es seinen Pass mit sich führt. Dies gilt ungeachtet der Tatsache dass das Tier den Vorschriften entsprechen muss, die für die Einfuhr aus demjenigen Land gelten, wo es sich befindet.

5. Ich lebe in einem nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiet wie Martinique oder den Kanarischen Inseln. Kann ich den Heimtierpass verwenden?

Ja, Sie können den Heimtierpass verwenden, wenn Sie in eines der folgenden Gebiete reisen bzw. aus diesem ausreisen :

Grönland und die Färöer (dänischer Heimtierpass);
Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion (französischer Heimtierpass);
Kanarische Inseln (spanischer Heimtierpass);
Azoren und Madeira (portugiesischer Heimtierpass);
Gibraltar (spezieller Heimtierpass für Gibraltar, nicht Heimtierpass des Vereinigten Königreichs).

6. Ich bin kein EU-Bürger, werde jedoch mit meinem Heimtier mehrere Jahre in der EU leben. Kann ich für diese Zeit einen Heimtierpass für die Verwendung innerhalb der EU erhalten?

Ja. Wenden Sie sich an einen Tierarzt in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat, damit dieser Ihrem Tier die erforderliche Impfung verabreicht und den Heimtierpass ausstellt.

7. Welche Bestimmungen gelten für Haustiere, die alleine - ohne ihren Besitzer - reisen, um an einer Messe oder Ausstellung teilzunehmen? Gelten dann dieselben Vorschriften wie für die gewöhnliche Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken?

Ja. Im Rahmen der neuen Regelung gilt als "Verbringung zu Handelszwecken" die Verbringung von Tieren in ein anderes Land zum Zwecke des Verkaufs, während alle anderen Arten der Verbringung als "Verbringung zu anderen als Handelszwecken" betrachtet werden. Daher werden Tiere, die zu Ausstellungen usw. reisen, als Gegenstand einer "Verbringung zu anderen als Handelszwecken" betrachtet und unterliegen den im Vorhergehenden angeführten Vorschriften. Innerhalb der EU muss das Tier mit einem Heimtierpass reisen. Heimtiere, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, müssen mit dem entsprechenden Veterinärzeugnis oder anderen Dokumenten, wie in Frage 4 erläutert, reisen.

Quelle: Europäische Gemeinschaften, 1995-2007
Schöne Grüsse Petra :-)
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Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"

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