Hunde in der Bahn

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JustGalgo
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Hunde in der Bahn

#1 Beitrag von JustGalgo » Fr 14. Mär 2008, 18:19

Hunde in der Bahn


Reisen und Urlaube mit der Bahn

Klar, eine Platzreservierung sollte in Fernzügen schon drin sein, wenn man zur Hauptreisezeit unterwegs ist. Das minimiert Stress bei Besitzer / Hund und auch bei den Mitreisenden.


Viele ziehen mit etwas größeren Haustieren die Reservierung im Abteil dem Großraumwagen vor, gerade wenn nur eine Person mit dem Hund reist. Und ja: Hunde brauchen ab einer bestimmten Größe beim Reisen im Fahrgastraum eine Fahrkarte (Ausnahme: Blindenhunde). Die Größenangaben dazu sind bei der Deutschen Bahn (DB) leider etwas vage. Und überhaupt: Wohin mit dem Hund im Zug?

Da die Regelungen zum Teil "überkorrekt" und manchmal auch eher leger ausgelegt werden, können wir für folgende Angaben der Deutschen Bahn leider keine Garantie übernehmen. Grenzfälle sind nach unserer Erfahrung zuweilen ein Diskussionspunkt zwischen Zugbegleitern und Reisenden.

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können demnach im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden.
Größere Hunde können nicht mehr in einem Transportbehältnis kostenlos als "Handgepäck" mitgenommen werden. Sie zahlen nach Bahnangaben in diesem Fall den gleichen Fahrpreis wie für zahlungspflichtige Kinder von 6 bis unter 15 Jahren. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise. (Vergleichen Sie ggf. die aktuellen Bahnregelungen für Hunde unter bahn.de auf Ergänzungen)
Bei internationalen Reisen zahlen Sie demnach für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
Größere Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Vor allem die Maulkorb-Regelung ist bei Reisenden umstritten und wird nach den Erfahrungsberichten in Diskussionsforen auch nicht immer konsequent vom Zugpersonal eingefordert. Da spielt sicherlich auch der konkrete Eindruck und "Drohfaktor" eines größeren Hundes eine Rolle. Zumindest ist mit dieser Regelung das nicht durchsetzbare Mitnahmeverbot für Listenhunde (umgangsprachlich und etwas diskrimierend "Kampfhunde" genannt) seit dem Jahr 2002 wieder aufgehoben.

Sitzplatz
Ihr Hund hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz neben ihnen, auch wenn er bezahlt hat. Das wird bei leeren Zügen und tierfreundlichen Mitreisenden bzw. Schaffnern zwar zum Teil toleriert - verlassen können Sie sich darauf aber nicht. Auf jeden Fall sollten Sie bei einem solchen Versuch die Polster mit einer Unterlage schützen! Ansonsten bleibt neben dem sprichwörtlichen "Schoßhund" (soweit Sie die Leckerli-Fahne Ihres Vierbeiners gerne mögen ) nur der sehr begrenzte Platz zu Ihren Füßen, falls Sie Ihr Haustier direkt bei sich haben wollen.

Schlafwagen-Reisen mit Hund im Abteil sind übrigens nur möglich, wenn Fahrausweis und Bettkarten für das gesamte Abteil gelöst wurden.



Transportboxen
Vor allem für größere Hunde kann man aus naheliegenden Gründen auch die Alternative einer Transportbox im Gepäckwagen eines Zuges wählen. Gerade zu Ferienzeiten erspart das dem Hund überfüllte und hektische Fahrgasträume. Achten Sie in diesem Fall auf einen durchgehenden Zug, das minimiert Umstände und Aufregung beim Umladen. Aus- und eingeladen wird der Hund übrigens vom Hundebesitzer.




Lange Reisen in den Urlaub

Quelle: pixelio.de Ein wichtiger Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Fahrt, ob und wo längere Aufenthalte ein kurzes-Gassi-Gehen ermöglichen. Irgendwann hat ihr Hund ein akutes Notdurft-Problem. Sie sollten für Notfälle also Papier und Plastiksäcke mitnehmen, um ggf. seine "Hinterlassenschaft" zu entfernen.


(Alle Angaben ohne Gewähr)

Quelle:pixelio.de
Schöne Grüsse Petra :-)
mit Galgos, Whippet, Saluki & Chinesen


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