Hunde-Transport im Auto

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JustGalgo
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Hunde-Transport im Auto

#1 Beitrag von JustGalgo » Fr 14. Mär 2008, 18:16

Hunde-Transport im Auto

Anschnallpflicht für Hunde?

Eine formale Anschnallpflicht gibt es in Deutschland nicht. Aber der Autofahrer muss einen Hund im Fahrzeug sichern und damit gewährleisten, dass ihn der Hund beim Fahren nicht behindert.

Denn nach § 23 der Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer dafür sorgen, dass eine Ladung gesichert ist und Hunde gelten im Verkehrsrecht als eine solche Ladung. Ein Verstoß wird mit einem Bussgeld von zur Zeit 35 € und bei einer Gefährdung mit 50 € und 3 Punkten in Flensburg geahndet. Damit ist allerdings noch nichts zu der Art der Sicherung festgelegt.


Was kann man tun?

Natürlich sollte neben der Sorge vor dem Auge des Gesetzes noch stärker das Wohlergehen des Vierbeiners im Vordergrund stehen. Für Hunde existieren verschiedene Transport- und Sicherungsmöglichkeiten. Eine Transportbox oder ein Trenngitter zwischen Fahrraum und Kofferraum bzw. Stauraum beim Kombi sind die klassische Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Hund bei einer unerwarteten Bremsung zum gefährlichen (und gefährdeten) Fluggeschoss wird.

Schon bei einem Aufprall mit Tempo 50 wird ein Hund mit 20 Kilo Gewicht zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilo. Das bedeutet beispielsweise auch für Kombifahrer, daß ein massives Trenngitter zum Kofferraum angebracht ist. – ein lockeres Netz reicht in einem solchen Fall nicht aus.

Ein Trenngitter schützt die Insassen auf den Vordersitzen besser als den Hund selbst. Zumindest sollte man dafür sorgen, daß keine herumliegenden Gegenstände oder Gepäck im abgetrennten Raum den Hund gefährden können. Eine Transportbox kann einen Hund oft besser schützen, sie sollte aber nach Möglichkeit gegen die Fliehkräfte einer Vollbremsung bzw. eines Unfalls bei höherer Geschwindigkeit gesichert werden. Zum Teil können Boxen auch mit Standard-Sicherheitsgurten des Wagens kombiniert werden. Kleinere Tiere können auch gut in einer Transportbox auf dem Fahrzeugboden hinter dem Sitz untergebracht werden.

Die schlanke Variante für den Rücksitz sind spezielle Sicherheitsgurte für Hunde. So gesehen, ist das Schlagwort von der Anschnallpflicht nicht weit hergeholt. Nur qualitativ hochwertige Hundegurte mit der nötigen Festigkeit können einen wirkungsvollen Schutz bieten, vor allem bei schweren Hunden. Ein Anhaltspunkt kann zum Beispiel ein TÜV-Siegel sein, daß ein Testverfahren für den konkreten Gurt belegt. Der ADAC empfiehlt beispielsweise, bei der Auswahl von Produkten auf eine Bestätigung zu Crashtests oder DIN-Prüfungen (75410-2) zu achten. Wichtig ist auf jeden Fall die Passgenauigkeit des Gurtes. Er darf die Bewegungsfreiheit des Hundes nicht allzu sehr einschränken, ohne andererseits bei zu großem Bewegungsraum die Verletzungsgefahr unnötig zu erhöhen.

Ob Gurt oder eine stabile Transportbox, Hauptsache gesichert. Denn neben dem Verletzungsrisiko selbst ist auch die Gefahr des Hundes als Unfallauslöser nicht zu unterschätzen. Schon so mancher Fiffi lag gelassen im Fußraum am Nebensitz und sprang durch Geräusche oder eine scharfe Bremsung irritiert auf die Fahrerseite und wurde damit zum ernsthaften Problem für den überraschten Fahrer.

Wer noch ein weiteres Argument braucht: Ist ein Hund ungesichert im Wagen untergebracht, kann es im Falle eines Unfalls auch zu Problemen mit der Autoversicherung kommen.

Quelle: pixelio.de
Schöne Grüsse Petra :-)
mit Galgos, Whippet, Saluki & Chinesen


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