EU Hunde-Reiseinformationen

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JustGalgo
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EU Hunde-Reiseinformationen

#1 Beitrag von JustGalgo » Fr 14. Mär 2008, 18:25

EU Hunde-Reiseinformationen

Urlaube und Reisen mit Hund sind innerhalb der EU, Norwegen und der Schweiz seit 2004 einfacher geworden. Aber Verordnungen und die EU Hunde-Reisebestimmung beinhalten verbindliche Vorgaben für Hundehalter. Unter anderem regeln die neuen Bestimmungen, daß Ihr Hund einen Heimtierausweis der EU benötigt und gegen Tollwut geimpft sein muss. Das Wichtigste für Ihre Reise in Kürze:

Hunde benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere Länder zu reisen. Dieser beinhaltet eine Beschreibung des Tieres, seinen Namen und die Adresse des Besitzers sowie den Nachweis der nötigen Tollwutimpfung. Dieser Ausweis löst alle anderen zuvor in der Vergangenheit benutzten Reisedokumente ab. Ihr Tierarzt informiert Sie darüber, wie Sie den EU-Heimtierausweis erhalten.
Hunde müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Neben einem inzwischen üblichen Mikrochip, der unter der Haut des Tieres platziert wird, ist für eine Übergangsfrist bis 2011 in vielen Ländern auch noch eine Tätowierung als Kennzeichnung zugelassen. Beides kann Ihr Tierarzt erledigen.
Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gegen Tollwut geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den Impfnachweis im Ausweis ein.


Besondere Anforderungen für bestimmte Länder in Europa
Immer noch besonders strenge ergänzende Richtlinien gelten für Reisen nach Irland, in das Vereinigte Königreich, nach Schweden. Bis Juli 2008 verlangen Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich zusätzlich einen Wirksamkeitsnachweis der Tollwutimpfung. Ferner ist bei Reisen nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich eine Zecken- und Bandwurm- (Echinococcosis) Behandlung erforderlich. Finnland und Schweden verlangen eine Bandwurm-Behandlung. Hier müssen zum Teil spezielle Formulare verwendet werden, die rechtzeitig von den zuständigen Behörden dieser Länder angefordert werden müssen und durch einen Tierarzt ausgefüllt bzw. bestätigt werden müssen.

Viele Nicht-EU-Staaten verlangen zudem meist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Diese Gesundheitsbescheinigungen haben nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer. Sie sollten sie also auch überprüfen, wenn Sie bereits ein solches Dokument von einer früheren Reise besitzen.

Interessante rechtliche Details außerhalb der EU Richtlinie: Nach Frankreich dürfen von Ihnen keine Tiere unter 3 Monaten eingeführt werden. In Italien, Österreich und Ungarn ist die Mitnahme von Maulkorb und Leine vorgeschrieben.
Schöne Grüsse Petra :-)
mit Galgos, Whippet, Saluki & Chinesen


"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"

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