Reisebestimmungen von Deutschland in die Schweiz

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Reisebestimmungen von Deutschland in die Schweiz

#1 Beitrag von JustGalgo » Di 5. Jul 2011, 08:29

greycie hat geschrieben:aufgrund persönlicher Gründe musste ich mich informieren, wie das mit der Ausreise von Deutschland-Schweiz und wieder zurück funktioniert, bei mehr als 5 Hunden.

Folgende Aussagen erhielt ich:
Auskunft des Schweizer Zoll auf meine Anfrage, von Deutschland aus mit 8 Hunden in die Schweiz zu reisen und wieder zurück.
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie:
· EU-Heimtierpass
· Mikrochip
· Gültige Tollwutimpfung

Für die EU gilt jedoch, dass nicht mehr als 5 Hunde zu den Heimtierbedingungen eingeführt werden können
Also Einreise in die Schweiz - kein Problem.

Rückfrage beim deutschen Zoll mit der gleichen Frage:
Ihre Hunde können grundsätzlich konkludent (d.h. durch Überfahren der Grenze) in die Schweiz verbracht werden, es sei
denn, die Zollstelle besteht auf einer (zumindest) mündlichen Zollanmeldung. Bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland ist
im Rahmen der Rückwarenabfertigung m.E. der Heimtierausweis ausreichender Nachweis für den Gemeinschaftscharakter,
sprich, dass die Hunde ursprünglich aus Deutschland stammen und nicht verzollt werden müssen.
Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, sich mit der Zollstelle in Verbindung zu setzen, über welche Sie in die Schweiz
ausreisen wollen.
Desweiteren
Veterinärrechtlich dürfte es keine Probleme geben, da es seit 01.01.2009 den gemeinsamen Veterinärraum EU - Schweiz
gibt. Die Einfuhr/Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen wird wie Verbringen innerhalb der EU behandelt. Eine
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung tierseuchenrechtlicher Vorschriften findet nicht mehr statt. Die
Mitnahme des Heimtierausweises ist ausreichend.
Aber:
Leider wurde mir diese Aussage "unverbindlich" mitgeteilt aus rechtlichen Gründen.
Schöne Grüsse Petra :-)
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