Reisebestimmungen von Deutschland nach Frankreich

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JustGalgo
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Reisebestimmungen von Deutschland nach Frankreich

#1 Beitrag von JustGalgo » Di 5. Jul 2011, 08:28

greycie hat geschrieben:Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article340

Vorbemerkungen:

Es werden oft falsche Informationen über die Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich verbreitet.

Beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen, die dem aktuell gültigen Stand der Gesetzgebung entsprechen.

Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den Transit durch Frankreich.

Wenn Sie mit Ihrem Tier fliegen möchten, beachten Sie auch bitte die Bestimmungen der Fluggesellschaft (z.B.: Gewicht des Tieres, Grosse der Kiste).

-----------
Hunde, Katzen und Frettchen: Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest.

Anmerkungen
Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, sind auch in Frankreich anerkannt, sobald der Impfstoff explizit auf dem Impfpass angegeben ist.

Sie benötigen keine Sondergenehmigung mehr, wenn Sie mit mehr als 5 Hunden nach Frankreich einreisen.

Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein:

genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)

gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.

Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen
Schöne Grüsse Petra :-)
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Re: Reisebestimmungen von Deutschland nach Frankreich

#2 Beitrag von india » Di 5. Jul 2011, 09:20

kleine anmerkung - so hundefreundlich frankreich auch ist, touristenhunde sind irgendwie auch zur einnahmequelle geworden :shock:
da wird der impfpass mitten im land bei einer verkehrskontrolle kontrolliert wie der sicherheitsgurt.
wohl nur in touristengegenden und mit französischem kennzeichen ganz sicher nicht.
diese info habe ich von meinem tierarzt welcher mehrfach betroffene leute in der praxis hatte.
also, immer den impfpass mitführen.
viele grüße jean mit zwei terror - arabern , einer arabischen prinzessin und FROSCHI ! "daumen-hoch"

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