Warnung! Vorsicht bei d Einreise mit Hunden nach Frankreich

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Warnung! Vorsicht bei d Einreise mit Hunden nach Frankreich

#1 Beitrag von JustGalgo » Mi 17. Jun 2015, 23:43

Warnung!! Vorsicht bei der Einreise mit
Hunden nach Frankreich!


Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit
Hunden nach
Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch! Deshalb besteht akute Gefahr,
dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen
verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet
werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen,
sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise -und ggf. Rassebestimmungen zu
beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten
Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher
Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!

Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und
Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU
-
Heimtierpass.
Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut,
Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen
müssen
mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr
zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein. Ihr
vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar s
ein
(auch bei Transit!). Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3
-
6
Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.
Hunden der Kategorie 1
(sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull,
Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen
Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich
gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verb
oten!
In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/ sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen
weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt
werden.
Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können g
etötet
werden!
Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und
einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.
Für Hunde der Kategorie 2
(Wach
-
und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit
oder ohne Zu
chtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire
Terrier, Tosa und
ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch
, benötigen, neben dem
Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die
Rassezugehörigkeit z
ur Kategorie 2 als Wach
-
/Schutzhund bestätigt, gemäss der
französischen Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb
-
und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine
Extrahaf
tpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder
Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren,
Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften
v
erboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Fundhunde, die
mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen
Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter
!
Daraus ergeben sich einige Proble
me:
Erstes Problem:
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren
Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht
anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fach
tierarzt
oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige
Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das
Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetz
ung muss
von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
AmStaffs und AmStaff
-
Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2
fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis
aut
omatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur
Folge hat!
Zweites Problem:
In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz
zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein au
sländischer Tourist hat aber keinen
Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel
-
bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er
befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden!
Selbst wenn an der Grenze die Einreise tole
riert wird, können sich Touristen nicht darauf
verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein,
nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französi
scher Sprache abgefasst sind,
und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw.
nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
Drittes Problem:
In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze
„mutmaßliche" sowie „oder ähnliche", was die Definition erheblich ausdehnt und die
Auslegung vollends beliebig macht.
Viertes Problem:
Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst
Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht
aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer
Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hu
nd, der
für einen Laien wie ein „Kampfhund" aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet
wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringen
d ab, mit
Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei
Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder
Sprachkenntnisse schlechte Karten.
Deutsch
-
oder Englisch sprechende Beamte sind zud
em in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für
alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen
haben. Betroffen sind also nicht nur Kategor
iehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern
sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen
Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur
!
Eine Einreise nach Frankreich ist
für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!
Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch
oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende
Touristen kann den französischen Geset
zgeber zum Einlenken zwingen.
Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des französischen Tierschutzvereins GRAAL und
der CIFAM/France, für deren Unterstützung und Mitarbeit wir uns bedanken.
hier die Antwort der Botsch
aft auf eine Anfrage:
Sehr geehrter Herr xxxx,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Sie informieren, dass wir die Information
gesucht haben. Die offizielle Stellung ist folgende:
Im gegebenen Fall, ist es schwierig zu wissen ob, Ihr Hund in d
er 1. oder 2. (oder andere)
Kategorie einzustufen ist, ohne das Tier zu sehen. Da es sich um einen Mischling handelt,
müsste entweder ein Tierarzt oder eine offizielle vereidigte Person, die die Rase des Hundes
beurteilen kann, sehen. Für eine Einreise nac
h Frankreich müsste Ihnen diese offizielle Stelle
ein Zertifikat geben, dass es sich um kein Tier der Kategorie 1 handelt, da es für Tiere der 1.
Kategorie (gefährliche Tiere) ein Einreiseverbot gilt.
Als gefährliche Tiere sind die Tiere, die durch ihre M
orphologie ähnlich der Rassenhunde:
Staffordshire Terrier, amerikanischer Staffordshire Terrier (Pitbulls), Mastiffs (Boerbulls),
Tosa...
Wenn das Tier nicht der 1. Kategorie angehört, müssten Sie ein Dokument von dieser
offiziellen Stelle bekommen mit:
-
der Identifizierungsnummer des Tieres und des Besitzers
-
der Bestätigung des Stammbaums des Tieres
-
dem Ergebnis der Tierarztuntersuchung und die Bestätigung, dass seiner Morphologie
entsprechend, er nicht in der 1. Kategorie gehört.
Dieses Dokume
nt sollte so verfasst werden: „Hiermit, bestätige ich, das
s
ich die Hündin,
registriert unter der Nr. xxx des Herrn yyy untersucht habe. Das Tier ist deutlich eine
Kreuzung von dieser und dieser Rasse, die keine Kategorien angehören, was der Behauptung
von
M. yyy entspricht. Die Messung der Hündin und Ihre Morphologie stufen sie nicht in den
gefährlichen Tieren der Kategorie 1., sowie diese Kategorie in der Regelung vom 27 April
1999 definiert ist. “

es sollte klar zu sehen sein dass es von einem vereidigt
en Tierarzt
verfasst und unterschrieben wurde.
Anbei schicken wir Ihnen diese Regelung, Arrêté du 27 avril 1999.
Wir machen Sie noch darauf aufmerksam, dass für eine Einreise nach Frankreich Ihre Hündin
gegen Tollwut wirksam geimpft sein

mit entsprec
hendem Nachweis der erfolgten
Impfung(en). Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Reise gemacht worden sein
(Wirkungszeit).
Sie müssen für sie ein Gesundheitszeugnis haben, ausgestellt durch einen bevollmächtigten
Tierarzt des Herkunftslandes.
Wir emp
fehlen Ihnen noch dazu in Frankreich zum Rathaus des Bestimmungsortes zu gehen
und das Dokument „Cerfa No 11461 02“ auszufühlen und dort unterschreiben zu lassen. Falls
Sie in Frankreich kontrolliert werden, sollten Sie dieses Dokument vorzeigen können.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüsse


http://www.tierhilfemarokko.ch/wp-conte ... kreich.pdf
Schöne Grüsse Petra :-)
mit Galgos, Whippet, Saluki & Chinesen


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Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"

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Re: Warnung! Vorsicht bei d Einreise mit Hunden nach Frankre

#2 Beitrag von india » Do 18. Jun 2015, 09:26

wo hast du das denn her ???
danach sind alle meine salukiwelpen illegal nach frankreich gekommen.
erstens unter 3 monate und zweitens gleich gar nicht tollwut geimpft.
wie soll das auch gehen , wenn die dann noch 30 tage alt sein soll.
für england kenne ich das. ein bruder von zyrano ist nach england gegangen
und mußte deshalb länger beim züchter bleiben. die haben aber andere
bestimmungen als frankreich.

wäre es illegal , hätte der tierarzt bei der nachimpfung in einen deutschen
EU -pass ohne TW impfung sicher etwas gesagt.

was soll das mit dem übersetzer ? der pass ist auch komplett französisch
deklariert. dafür ist es ja ein EU -pass.

richtig ist , daß rottweiler etc. nicht wie andere hunde in der normalen hausratversicherung
drin sind. auch nicht gerne in hotels aufgenommen werden.
falls es maulkorbpflicht gibt - dann schaut keiner drauf. hier latschen die rottweiler
frei durch die gegend.

fakt ist , daß man als tourist einen heimtierpass mit tollwutimpfung bei sich haben
sollte. allerdings nicht für welpen.
da würde ich mich noch mal schlau machen.

absurd ist - in frankreich besteht keine tollwutimpfpflicht.
wenn ich mit meinem hund mit deutschem pass in eine kontrolle kommen sollte
( höchst unwahrscheinlich , außerdem muß ich den pass nicht mitführen )
ist alles ok. französisches kennzeichen reicht - da schaut keiner auf den
hund - sitzt auf dem land sowieso fast in jedem auto einer.
viele grüße jean mit zwei terror - arabern , einer arabischen prinzessin und FROSCHI ! "daumen-hoch"

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Re: Warnung! Vorsicht bei d Einreise mit Hunden nach Frankre

#3 Beitrag von Sternchen » Do 18. Jun 2015, 18:08

"In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/ sterilisiert sein.".....davon habe ich auch noch nichts gehoert, wenn das so waere haette mir meine TA das vor der OP von Rena sicherlich ans Herz gelegt.

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