Das Chaos um den § 11 für Hundetrainer

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Das Chaos um den § 11 für Hundetrainer

#1 Beitrag von JustGalgo » Do 22. Jan 2015, 21:48

Willkommen in Absurdistan

Das Chaos um den § 11 für Hundetrainer


Seit dem 1. August 2014 gilt für Hundetrainer in Deutschland die folgende, im deutschen Tierschutzgesetz verankerte Bestimmung: § 11, Abs. 1, Nr. 8f, TierschG: Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach dieser gesetzlichen Regelung muss nun jeder Hundetrainer, der mit seinen aktiven oder auch anleitenden Tätigkeiten in Erziehung, Training und Ausbildung von Hunden Geld verdient, eine Erlaubnis einholen. An sich gut gedacht, doch leider sehr schlecht gemacht, erklärt WUFF-Autorin Sophie Strodtbeck.

Zunächst eine gute Idee, tummeln sich doch genug schwarze Schafe unter den Hundetrainern, Kynopädagogen, Hunde­psychologen, Hundetherapeuten, Hundeausbildern, Problemhundetrainern, Hundeverstehern, Hundeflüsterern und was es da sonst noch alles so gibt. Bereits dieser Einblick in die Vielzahl an Berufsbezeichnungen zeigt, dass es sich beim ­Hundetrainer, Kynopädagogen usw. um keinen geschützten Beruf handelt, und so bisher jeder nach eigenem ­Gut­dünken sein eigenes Pansensüppchen kochen konnte. Die Spannweite der auf den verschiedenen Websites zu findenden Qualifikationen reicht von „bereits mein Großvater hatte einen Hund" oder „ich habe meinem Australian Shepherd erfolgreich Sitz und Platz beigebracht" bis hin zu zum Teil sehr anspruchsvollen Ausbildungen und der regelmäßigen Teilnahme an ­fach­spezifischen Fort- und Weiter­bildungen.

Gut gedacht – doch schlecht gemacht!



Eine durchaus sinnvolle Maßnahme also, alle Hundetrainer einer Über­prüfung des „Mindestmaßes(!) an Sachkunde" zu unterziehen und dadurch die Spreu vom Weizen, das normale Halsband vom Endloswürger oder auch den Dummy vom Stöckchen zu trennen. Gut gedacht ist nur leider oft das Gegenteil von gut gemacht. So auch hier! Der verantwortliche Gesetzgeber, das Bundesministerium für Landwirtschaft, hat die Umsetzung der Überprüfung des Mindestmaßes(!) an Sachkunde in die Verantwortlichkeit der jeweiligen Länder gelegt. Und hier beginnt das Chaos um den „Elfer" und das Drama um Existenzen, die nun der ­absoluten Behördenwillkür ausgesetzt sind. Willkommen in Absurdistan! Das Ganze erinnert ein bisschen an eine Abwrackprämie für Hundetrainer, nur dass für die Schließung einer ­Hundeschule kein Geld bezahlt wird. Einige Beispiele, aber leider keine ­Einzelfälle.

Einerseits Sachkunde nicht ­anerkannt, andererseits ­Unbedarfte „durchgewunken"



Absurd ist auch, dass Sachverständigen, die nach dem Landeshundegesetz Hunde auf Gefährlichkeit überprüfen und dafür vom Ministerium den Auftrag haben, die Sachkunde abgesprochen wird. Die Sachverständigen dürfen also über Leben und Tod eines Hundes, über Maulkorb- und Leinenpflicht entscheiden, dürfen den Hunden aber kein Sitz und Platz beibringen?! Sie bekommen vom Ordnungsamt potenziell gefährliche ­Hunde zum Training und zur Unterbringung – bezahlt vom Landkreis -, aber vom Veterinäramt keinen Nachweis der Sachkunde?



Manche Umschulungsangebote für Hundetrainer werden von Arbeitsämtern gefördert, werden jetzt aber nicht anerkannt. Sinnvoller Umgang mit Steuergeldern?



Manchen Trainern wird die selbständige Tätigkeit untersagt, sie dürfen sich aber in einer „genehmigten" ­Hundeschule anstellen lassen. Steigt also das Risiko für Hunde und deren Halter mit dem Gewerbeschein des Trainers?



Auf der anderen Seite werden ­Hundetrainer einfach so „durch­gewunken", ohne dass sie irgendwelche Nachweise erbringen müssen. Willkürlich werden einige Ausbildungen anerkannt, unter anderem auch ein Fern„studium", also eine rein theoretische Ausbildung, ­wohingegen etablierte Ausbildungen mit viel ­Praxis (und dass diese im Umgang mit dem Hund und seinem ­Menschen unersetzlich ist, sollte sich von selbst ­verstehen!) keine Anerkennung bekommen.



So wurde zum Beispiel die Sach­kunde einer Biologin mit Schwerpunkt Tierverhalten und Hunde nicht anerkannt, obwohl diese schon lange Zeit erfolgreich als Trainerin tätig ist. Für ein anderes Veterinäramt gilt man automatisch als sachkundig, wenn man drei Jahre hauptgewerblich als Hundetrainer gearbeitet hat (auch ohne Ausbildung), wohingegen schon im benachbarten Veterinäramt Trainer mit Ausbildung und mit Anmeldung im Nebengewerbe pauschal als nicht sachkundig gelten.

Von Schnäppchenpreisen und ­fragwürdiger Literatur



Eine einheitliche Prüfungsordnung existiert nicht. Dafür eine Bücherliste. Und wenn das, was man darin zum Teil findet, Sachkunde ist, ist die Kastration wahrscheinlich doch eine Ver­haltenstherapie und macht rohes Fleisch aggressiv …



In der Fachliteratur ist die Rede von Züchtern von „Familienhunden" (Aha? Es gibt sie also doch? Welche Familie? Welche Rasse? Welches Individuum?), davon, dass man Rüden möglichst früh kastrieren sollte, weil sie sich deutlich schlechter unterordnen als Hündinnen (dass die pauschale Kastration dem Tierschutzgesetz widerspricht, um das es beim §11 eigentlich geht, ist den Autoren offenbar nicht bekannt), und es wird von einer Autorin empfohlen, den Welpen möglichst früh, ab der 6. Lebenswoche, vom Züchter zu übernehmen, um die ­„Geborgenheitsgarnitur" zu ­erlangen (ist ja nicht relevant, dass das Tierschutzgesetz zu Recht erst eine Abgabe ab der 8. Woche erlaubt, und dass wissenschaftliche Studien sich einig sind, dass der Welpe in diesem Alter mehr von seinem Familienverband als von einem verfrühten Umzug in die neue Familie profitiert).



Die Sachkundebescheinigung gibt es übrigens, wenn man Glück hat, in der „Teacup-Chihuahua-Ausführung XXS" für schlappe 30 Euro im Superspar­angebot, anderswo sind nach oben keine Grenzen gesetzt, und die ­„Ver­sion Dogge XXL" kostet vielleicht schon im Landkreis nebenan bis zu 3.000 Euro. Für einige ­Hundeschulen, die seit Jahren zur absoluten Zu­­friedenheit ihrer Kunden gute Arbeit leisten, ein Grund, die Schotten zu schließen und aufzugeben.

Wer prüft eigentlich die Prüfer?

Von einem Ausbildungsinstitut wird von Tierärzten für Amtstierärzte eine zweitägige Fortbildung angeboten, in der der Arbeitsalltag eines Hunde­trainers vorgestellt wird, damit diese hinterher wissen, was sie eigentlich prüfen sollten. Wenn Tierärzte Hunde­trainer prüfen, dann wäre das wohl vergleichbar damit, dass jetzt jede Erzieherin/ jeder Erzieher oder jede Lehrerin/ jeder Lehrer von einem Kinderarzt geprüft werden könnte und müsste. Das kann doch der Sachkunde von Hundetrainern nicht dienlich sein?



Das Institut, das diese Fortbildung anbietet, bietet übrigens auch teure Vorbereitungskurse für Hundetrainer an, um diese danach zu prüfen und über deren Sachkunde zu entscheiden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …Oder haben Sie bei Ihrem Fahrlehrer, der Ihnen die Fahrstunden gegeben hat, auch die Prüfung ab­gelegt, und hat er über Ihre Kompetenz im Umgang mit dem Straßenverkehr entschieden? Ich hoffe nicht!



Und wer prüft eigentlich die Sach­kunde der Prüfer? Richtig: keiner!

Der Carport und die Sachkunde ...



Wollen Sie als Hundehalter, dass all Ihre Daten und die des Hundes über Jahre hinweg dokumentiert ­werden? Mit dem Datenschutz hat die Um­setzung des §11 also genauso wenig zu tun wie mit Tierschutz ...



Manche Veterinärämter erlassen auch die Auflage, dass nur geimpfte und regelmäßig gegen Ektoparasiten behandelte Tiere in die Hundeschule aufgenommen werden dürfen. Auch wenn ich zu den Tierärzten gehöre, die grundsätzlich einen Sinn in Impfungen sehen, so haben wir doch in Deutschland keine Impfpflicht, und das „gegen was, wann und wie oft Impfen" möchte ich mir als Hunde­halterin nicht vom Amtstierarzt über den Umweg Hundeschule vorschreiben lassen.



Als Hundehalter kann ich mir im Fernsehen den Gebrauch eines Sprühhalsbandes demonstrieren oder die Rudelstellungen erläutern lassen, kann mich in jedem Tierfachmarkt von meist unkundigem Personal zu Wurfketten, Discscheiben, Erziehungsgeschirren etc. beraten lassen, ohne dass diese Verkäufer den Hund auch nur gesehen haben, aber die Hundeschule, der ich seit vielen Jahren vertraue, und die mir mit meinem Hund und meinem Problem kompetent weitergeholfen hat, muss schließen, weil ihr angeblich die Sachkunde fehlt?



Vereine sind übrigens von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Das heißt, solange man sich nicht gewinnorientiert dem Hund widmet, sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Ordnung. Viele Vereine legen mit ihren Welpenspielstunden und Junghundekursen den Grundstein für das weitere Hundeleben. Warum wird hier kein Augenmerk auf die Sachkunde der Ausbilder gelegt? Hundetrainer, die in Vereinen tätig sind, sind weder automatisch sachkundiger noch tierschutzkonformer als Hundetrainer, die gewerblich arbeiten! Genauso wenig wie andersrum.



Zum Fellraufen sind auch die zahlreichen Nebenbestimmungen, die von manchen Veterinärämtern zur Erlangung der Sachkunde auferlegt werden: Wussten Sie, dass ein Carport auf dem Gelände einer Hundeschule (zum Schutz vor Witterung während des Aufenthaltes) ein Garant für die Sachkunde des Inhabers ist?

Sachkunde ja, Behördenwillkür nein!



Haben Sie mal den Lehrer Ihrer ­Kinder gefragt, ob er Sie bezüglich der Ernährung des Nachwuchses, zu Kinderkrankheiten oder zu Gesetzestexten beraten kann? Nein? Dann sollten Sie das schleunigst tun, denn der Hundetrainer muss all das in Zukunft wissen, um als sachkundig zu gelten.



Damit wir uns richtig verstehen: Ich halte eine Überprüfung der Sach­kunde von Menschen, die mit Hunden umgehen, für längst überfällig! Und sicherlich wird mir kein kompetenter Hundetrainer widersprechen. Aber bitte nicht so, wie sie derzeit praktiziert wird: ohne zugrunde liegende Rechtsverordnung, und ohne eine einheitliche Prüfungs- und Gebühren­ordnung. Außerdem stellt sich die meines Erachtens nach durchaus berechtigte Frage, was zum Beispiel die Prüfungsfrage, ob Hunde einen Blinddarm haben, mit einer Sachkunde im Sinnes des Tierschutzgesetzes zu tun hat. Falls Sie als Hundehalter das dennoch interessiert: ja, Hunde haben einen Blinddarm. Ihnen fehlt allerdings der Wurmfortsatz, der sich bei uns Menschen gerne mal entzündet. Sind Sie mit diesem Wissen jetzt ein sachkundigerer Hundehalter?

Gemeinsames Ziel
Sicherlich haben viele Menschen, die rund um den Hund tätig sind, es in der Vergangenheit versäumt, ein einheitliches Berufsbild zu erstellen und zusammenzuarbeiten. Bei den unzähligen Grabenkämpfen, die in der Hundeszene ausgetragen werden, ist das leider untergegangen. Aber das ist vielleicht etwas Positives, das aus dem Chaos rund um den §11 und dessen Umsetzung entstanden ist: Teilweise werden Gräben überwunden, und aus welchem „Stall" man kommt, ist zur Zeit nicht so wichtig wie das gemeinsame Ziel, für das man kämpft. Zumindest gibt es sehr viele Trainer, die nicht gewillt sind, sich der Behördenwillkür kampflos auszuliefern. Sie zeigen Zivilcourage und setzen sich mit politischen Mitteln gegen politischen Irrsinn zur Wehr. Unter ihnen auch viele renommierte Trainer, die sich mit ihrer Sachkunde sicherlich nicht verstecken müssen. Vielleicht ist es ja möglich, diesen Schulterschluss in Zukunft beizubehalten und eine gemeinsame Lobby zu schaffen? Denn das wäre sicherlich im Sinne der Kunden und ihrer Hunde!



Apropos Kunden, liebe Leser: Der § 11, Abs. 1, Nr. 8f, TierschG betrifft bei Weitem nicht nur die Inhaber einer Hundeschule, sondern auch deren Kunden, also Sie! Oder wollen Sie tatenlos zusehen, wie die Hundeschule, in der Sie mit Ihrem Vierbeiner seit Jahren erfolgreich trainieren, geschlossen wird? Falls Sie sich mit Ihrer Hundeschule solidarisieren möchten, haben Sie hier die Möglichkeit dazu: http://agbu11.de

http://www.wuff.at/cms/Willkommen-in-Ab ... 611.0.html
Schöne Grüsse Petra :-)
mit Galgos, Whippet, Saluki & Chinesen


"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"

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